Sozialrechtliche Fragen

Von Dirk Bahnen

Im Sozialgesetzbuch XI, welches die Pflegeleistungen regelt, ist der Anspruch auf eine ausführliche Beratung unter anderem folgendermaßen in § 7a hinterlegt:

„Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung); Anspruchsberechtigten soll durch die Pflegekassen vor der erstmaligen Beratung unverzüglich ein zuständiger Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige Beratungsstelle benannt werden.“

(Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de; 11.05.2020)

Also jeder Krankenversicherte (Kasse oder privat) hat einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung, wenn man einen Pflegegrad hat. Ohne Pflegegrad hat man zwar keinen Rechtsanspruch, jedoch gibt es viele Beratungsstellen, die unentgeltlich diese Dienste erfüllen. Zur ersten Inanspruchnahme von hilfreichen Informationen sind unter anderem die regionalen Pflegestützpunkte, die Regionalbüros für Pflege und ähnliche Dienstleistende geeignet. Die Inhalte einer solchen Beratung sowie nähere Informationen zu Vollmachten und Verfügungen werden in der untenstehenden Übersicht nacheinander aufgeführt.

Weitere Inhalte einer Beratung der Vorsorgemöglichkeiten können zum Beispiel eine Organspende betreffen oder die Erstellung eines Testamentes. Die Alzheimer-Gesellschaft Krefeld-Niederrhein e. V. berät Sie gerne im Rahmen der gesetzlich festgelegten Möglichkeiten über alle Themen, die auf dieser Seite angesprochen werden. Im Bedarfsfall vermitteln wir entsprechende Kontaktstellen in Ihrer Nähe, die mit uns zusammenarbeiten, damit Sie weitere Beratung erhalten. Die rechtliche Beratung durch einen Anwalt bleibt unerlässlich. Unsere Informationsschrift, die Sie im Bereich Publikationen finden, fasst die hier präsentierten Themenbereiche noch einmal zusammen und kann über das Kontaktformular angefordert werden.

Wichtige Aspekte

Pflegegrade: Beispielhafte Fragestellungen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflegegrad zu erlangen oder einen Höherstufungsantrag einreichen zu können? Welche Leistungen sind mit den jeweiligen Pflegegraden verbunden? Wem gegenüber bin ich auskunftspflichtig, wenn ich Pflegeleistungen erhalte?

Wohnberatung: Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Ansprüche bei den lokalen Wohnberatungen.

Pflegehilfsmittel: Um die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, hat man einen monatlichen Betrag innerhalb der Pflegegrade zur freien Verfügung.

Wohnformen: Wie kann ich das Weiterleben in den eigenen vier Wänden trotz einer Demenz ermöglichen? Macht es Sinn, eine ausländische Haushaltshilfe einzustellen? Was bedeuten betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz sowie ambulante, teilstationäre oder stationäre Angebote? Was bedeutet Kurzzeitpflege – und wann macht diese Sinn? Was und wo sind Tages- oder Nachtpflegeangebote? Wie werden diese finanziert?

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Welchen Anspruch habe ich bei Arzneimitteln, Verbandmitteln, Fahrtkosten, Hilfsmitteln, Haushaltshilfen, Ergotherapie, Logopädie, häuslicher Krankenpflege, Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen?

Leistungen bei Behinderung und Schwerbehinderung: Was ist ein Grad der Behinderung – und welche Nachteilsausgleiche gibt es? Was besagt das Bundesteilhabegesetz?

Welche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kann ich erhalten? Macht eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente bei Schwerbehinderung für mich Sinn? Was sind die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente?

Macht eine Rehabilitation bei Demenz Sinn? Wie erhalte ich Leistungen? Gibt es Anbieter? Was muss ich im Zusammenhang von Demenz und Rehabilitation beachten?

Existenzsichernde Leistungen: Wie sehen die Leistungen aus, wenn ich zum Beispiel arbeitslos bin? Was ist Hilfe zur Pflege? Wann muss eigenes Einkommen und Vermögen bei Hilfe zur Pflege eingesetzt werden? Wann kann ich Wohngeld beziehen?

Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument, das eine Betreuung meistens überflüssig macht. Der Vollmachtgeber kann eine oder mehrere Personen seines Vertrauens in folgenden Punkten bevollmächtigen: Gesundheitssorge und Pflege (hier macht zudem eine Patientenverfügung (s. u.) Sinn); Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und laufende finanzielle Geschäfte (viele Kreditinstitute akzeptieren die Vorsorgevollmacht nicht, deshalb wären gesonderte Bankvollmachten sicher sinnvoll); Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung bei Ämtern, Behörden und vor Gericht; zudem eine ergänzende Betreuungsverfügung. Es kann außerdem eine Untervollmacht erstellt werden: Wenn der Bevollmächtigte krank oder verhindert ist, wird für einen begrenzten Zeitraum diese andere benannte Person zum Bevollmächtigten. Voraussetzung für das Erstellen einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Besteht bereits die Diagnose Demenz, so sollte man die Geschäftsfähigkeit vom Arzt überprüfen und ggf. attestieren lassen, um rechtlich gesehen auf der sicheren Seite zu sein.

In einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer sein rechtlicher Betreuer werden soll. Und er kann auch Personen ausschließen, die er nicht in dieser Funktion haben möchte. Im Falle einer rechtlichen Betreuung überprüft das Betreuungsgericht regelmäßig die Entscheidungen der Betreuer. Hier liegt auch der Vorteil zur Vorsorgevollmacht, denn hier werden die Entscheidungen der Bevollmächtigten nicht kontrolliert.

Bei der Patientenverfügung ist eine Beratung über die Inhalte einer solchen Verfügung sehr wichtig. Die herunterladbaren Formulare sind Formulierungshilfen und ersetzen die eigene Verfügung nicht. Sie sollte immer so formuliert sein, dass ein Richter merkt, dass es Ihre eigenen Wünsche sind. Deshalb sollten Sie auch gründlich über Ihre Motivation zur Erstellung der Verfügung nachdenken. Wichtig ist es, eine Person zu bevollmächtigen (s. o.), die Ihre Verfügung dann auch durchsetzt. Folgende Inhalte müssen mindestens in einer Patientenverfügung erscheinen:

  • Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse);
  • Beschreibung der Situation, die für die Verfügung der Geltungsbereich ist;
  • Hinweise der Wertvorstellungen, konkreten persönlichen Wünsche, unhintergehbare Vorstellungen von Lebensqualität, Ängste etc.;
  • Aufzählung der gewünschten bzw. unerwünschten pflegerischen und medizinischen Maßnahmen;
  • Dokumentation einer Beratung zur Patientenverfügung, bzw. Bestätigung der Geschäftsfähigkeit durch einen Arzt;
  • Ort, Datum, Unterschrift (und regelmäßige Aktualisierung (alle zwei Jahre)).
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